Das Bundesteilhabegesetz eröffnet der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen neue Möglichkeiten: Werkstätten erhalten zum einen Konkurrenz durch neue Wettbewerber, die „anderen Leistungsanbieter“. Zum andern können die Mittel, die bisher der Werkstattbetreuung vorbehalten waren, nun auch für eine Tätigkeit in einem Betrieb genutzt werden. Dort dienen sie der Lohnkostensubvention für eine Entlohnung auf Tarifniveau und ermöglichen eine Arbeitsbegleitung durch einen Fachdienst. Man wird sehen, was diese Neuerungen in den kommenden Jahren bewirken. Aber schon jetzt ist klar: Der große Durchbruch zu einem zeitgemäßen System beruflicher Teilhabe war diese Reform noch nicht. Eine weitere Stufe steht aus, auch wenn sie sich auf politischer Ebene zurzeit bei allem Unwohlsein über den Status quo (noch) nicht abzeichnet.
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