Ideen für die Werkstatt der Zukunft

Fachforum in Fulda, 02.05.2018

Ein Fachforum der Europa-Akademie Eschwege zur Weiterentwicklung der beruflichen Teilhabe in Deutschland vor dem Hintergrund der UN-BRK und europäischer Tendenzen

Werkstätten für behinderte Menschen stehen in der Diskussion. Für die Einen sind sie eine sozialpolitische Errungenschaft, die es mit allen Mitteln zu verteidigen gilt, für die Anderen ein Anachronismus, der schnellstmöglich überwunden und durch zeitgemäßere Formen beruflicher Teilhabe ersetzt werden sollte. Fakt ist: Werkstätten bieten Menschen mit Behinderungen einen sicheren Arbeitsplatz, die überwiegend keine Chance auf eine Tätigkeit im Arbeitsmarkt hätten. Die Maximalforderung nach einer Schließung der Werkstätten dürfte allein aufgrund der hohen Zahl von 300.000 Beschäftigten hierzulande kaum Anhänger finden.

Dennoch stellt sich die Frage nach einer strukturellen und inhaltlichen Reform der Werkstätten oder, grundsätzlicher, nach einer Neuausrichtung des Gesamtsystems beruflicher Teilhabe in Deutschland. Dieser Frage widmet sich ein eintägiges Fachforum, das die Europa-Akademie der Werraland Werkstätten am 2. Mai 2018 in Fulda veranstaltet. Sein Titel: „Ideen für die Werkstatt der Zukunft“. Ausgangspunkte der Tagung sind die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und der Entwicklungen in anderen europäischen Ländern.

Die Veranstaltungsthemen lauten: Kann die Unterstützung in Betrieben auf Dauer die Werkstätten in ihrer zentralen Stellung verdrängen? Welche Rolle spielen dann künftig geschützte Arbeitsplätze? Welche Bedeutung hat die berufliche Bildung und wie sollte sie angelegt sein? Sollen sich Werkstätten neuen Personengruppen öffnen? Welche Arbeitsinhalte sollen sie bieten? Ist es noch zeitgemäß, Werkstattbeschäftigte mit Entgelten unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns zu entlohnen und ihnen nur arbeitnehmerähnliche Rechte einzuräumen? Und schließlich: Ist das Zugangskriterium der vollen Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit noch stimmig, wenn Werkstattplätze auch in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes angesiedelt sind und - falls man dies verneint - welches Kriterium für die besondere Unterstützung soll dann künftig gelten?

Die Diskussionen dieses Fachforums leben von der Vielfalt der Teilnehmer, die unterschiedliche Akteure und Funktionen im Gesamtsystem beruflicher Teilhabe widerspiegeln: Nutzer und Leistungsberechtigte, Politik und Verwaltung, Kostenträger und Leistungserbringer, Entscheider und Praktiker der Werkstattarbeit. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden ausgewertet und dokumentiert, die Veröffentlichung dient als Grundlage für den künftigen Diskussionsprozess.

Tagungsprogramm:

I
„Wie soll berufliche Teilhabe in Deutschland aussehen?
Die Beiträge nehmen Bezug auf europäische Entwicklungen, die UN-BRK und die aktuellen Tendenzen in Deutschland mit der Einführung des Bundesteilhabengesetzes.

- Eröffnungsvortrag
- Franz Wolfmayr
   (Gründer der Chance B und langjähriger Präsident der EASPD)

- Impulsvorträge (geplant)
- BAG WfbM
- Mensch zuerst– Netzwerk People First Deutschland e.V.
- Institut für Menschenrechte Berlin
- Sozialhilfeträger

II
- Arbeitsgruppen zu den Themen
1. Fortschreiben gesetzlicher Rahmenbedingungen: „Wie soll Werkstatt und die
    Zugangsberechtigung organisiert und rechtlich verankert sein?“
2. Die Bedeutung beruflicher Bildung und deren Ausgestaltung
3. Zukunft der Werkstatt – Welche Arbeitsbereiche und welche Arbeitsinhalte sind
    zeitgemäß, passend und attraktiv?

4. Werkstatt als geschützter Arbeitsmarkt versus Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt
- Wie viele und welche Arbeitsplätze brauchen wir?
- Wer hat wohin Zugang?

III
Auswertung
Termin
02.05.2018
Mittwoch: 10.00 – 17.00 Uhr

Ort
ParkHotel Kolpinghaus Fulda Betriebs GmbH
Goethestraße 13
36043 Fulda
Tel.: 0661 8650-0
Fax: 0661 8650-111
E-Mail: info@parkhotel-fulda.de

Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter/innen in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe

Seminargebühr
229,00 € (inklusive Verpflegung)

Anmeldungen unter www.europa-akademie.info

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