Header Image

 
Neue Möglichkeiten geschaffen, Türen geöffnet, Zeichen gesetzt

Interview mit ROLF BEHNKE, scheidender Geschäftsführer der Hamburger Arbeitsassistenz


Rolf Behncke gehörte 1992 zum Gründungsteam der Hamburger Arbeitsassistenz. Als Modellprojekt war sie mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds ins Leben gerufen worden, um Werkstattberechtigte in tariflich entlohnte und sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln. Der Träger, der Verein Eltern für Integration, hatte in seinem Konzept das aus den USA stammende Verfahren des Supported Employment aufgegriffen und zur Grundlage seines Projektantrags gemacht. Ein erfolgreicher Ansatz, wie die Entwicklung zeigen sollte. Zu seinem Übergang ins Rentnerdasein zieht Geschäftsführer Rolf Behncke ein Resümee aus seiner 27-jährigen Tätigkeit.


Frage: Herr Behncke, die Hamburger Arbeitsassistenz ist trotz ihres Erfolges in der deutschen Teilhabelandschaft ein Ausnahmefall geblieben. Wie kommt das?

Rolf Behncke: Ganz so pessimistisch sehe ich das nicht. Wir haben 1992 die Unterstützte Beschäftigung als Konzept und Arbeitsweise in Deutschland eingeführt. Als Maßnahme – also als zeitliche befristete und für einen definierten Personenkreis reservierte Teilhabemaßnahme - der Arbeitsagentur gibt es sie heute in jeder Region. Auch das Konzept, die Vorgehensweise der Unterstützten Beschäftigung hat mittlerweile bei allen einschlägigen Diensten Einzug gehalten, sowohl bei den IFD´s ebenso wie bei den Vermittlungsdiensten der Werkstätten. Alle vermitteln außerhalb des Bewerbungsverfahrens, schneiden den Arbeitsplatz individuell zu und begleiten intensiv mit Hilfe des Trainings on the Job. Die Idee der betrieblichen Unterstützung hat also gegriffen. Richtig ist aber auch: So wie wir aufgestellt sind, als Komplexanbieter in unterschiedlichen Feldern und für unterschiedliche Personenkreise, das gibt es nur bei uns.


In Hamburg haben Betroffene bzw. deren Eltern seit fast drei Jahrzehnten die Wahl: Gehe ich, geht unser Kind in die Werkstatt oder zur Arbeitsassistenz, um sich in einen Betrieb vermitteln zu lassen. Diese Wahlmöglichkeit ist bundesweit nirgendwo anders realisiert, auch nicht durch die anderen Leistungsanbieter, die das Bundesteilhabegesetz jetzt vorsieht.

Das stimmt. Wir hatten sehr auf das BTHG gehofft, aber es stellt sich heraus, dass die Vorgaben für die anderen Leistungsanbieter sich viel zu eng an der Werkstatt orientieren und man damit keine freie ambulante und personenzentrierte Unterstützung bieten kann. Das ist ein Strickfehler, den das Monitoring sicher aufdecken wird und den man, wie ich glaube, auch im BMAS mittlerweile erkannt hat. Außerdem sind die anderen Leistungsanbieter nicht flächendeckend angelegt, sondern nur eine Option, deren Umsetzung dem freien Markt überlassen ist.


Ließe sich das „Modell Hamburger Arbeitsassistenz“ in andere Regionen übertragen?

Prinzipiell ginge das. Wir haben fast ausschließlich Finanzierungswege genutzt, die bundesweit verfügbar sind.


Was hindert Träger in anderen Städten und Regionen, es Ihnen gleichzutun?

Kleine Träger oder Initiativen haben oft nicht den langen Atem und die Fachlichkeit, die es braucht, um einen solchen Dienst aufzubauen. Aktiv sind die großen, etablierten Träger, und die denken wirtschaftlich, denken in vorhandenen Strukturen und sind oft schon Träger von Werkstätten, denen sie nicht Konkurrenz machen, die sie nicht gefährden wollen.


Was war bei Ihnen anders?

Ein sehr aktiver, damals schon in der schulischen Integration erfolgreicher und gut vernetzter Elternverein als Initiator und Träger, eine gut dotierte Anschubfinanzierung aus dem Europäischen Sozialfond, kurze Wege zu den örtlichen Behördenvertretern, die etwas Neues entwickeln wollten und eine Werkstattlandschaft, die uns, zumindest in Teilen, wohlgesonnen war und uns unterstütze. Hamburg war ein guter Ort, um ein solches Projekt zu starten und alle Beteiligten konnten unseren Erfolg auch sich selber gutschreiben.


Wie hat sich die Hamburger Arbeitsassistenz von 1992 bis heute entwickelt?

Gestartet sind wir mit fünf Mitarbeitern. Das Projektziel war die Vermittlung von 20 Menschen mit geistiger Behinderung in drei Jahren. Zur Jahrtausendwende waren wir 20 Kolleginnen. Danach gab es das Persönliche Budget, das wir für die berufliche Bildung nutzen konnten, und unser Team wuchs schnell auf 50 Personen. Später wurden wir auch zum Integrationsfachdienst und damit für „erwerbsfähige Menschen mit Behinderung“ zuständig. In den letzten fünf Jahren haben wir uns verstärkt im Übergang aus der Schule ins Berufsleben engagiert. Dadurch sind wir auf heute 130 Mitarbeiter angewachsen.


Wie viele arbeiten davon für den Personenkreis der Werkstattberechtigten?

Das ist nicht so klar zuzuordnen. Da geht es ja um die Unterscheidung „erwerbsfähig“ und „voll erwerbsgemindert“. Wenn eine werkstattberechtigte Person durch uns einen Arbeitsplatz findet, wechselt sie dadurch den Status. Wer gerade noch als „nicht erwerbsfähig“ galt, ist plötzlich „erwerbsfähig“. Dazu kommt: Viele Menschen, die in Hamburg als erwerbsfähig registriert sind, und die wir begleiten, würden in strukturschwächeren Regionen zum Werkstattklientel gehören. Die Grenze ist also fließend, aber man kann von 70 - 80 Prozent unserer Teilnehmer ausgehen.


Wieviel Personen aus dem Kreis der WfbM-Berechtigten betreuen Sie aktuell?

In unserem betrieblichen Berufsbildungsbereich sind es 40. Dazu kommen noch einmal 50-60, die nach dem Ende der zwei Jahre noch nicht vermittelt sind. Die konnten wir bisher nach dem alten SGB IX als „sonstige Betriebsstätte“ analog zum Arbeitsbereich der WfbM weiterqualifizieren. Nach dem Erlass des BTHG wollen wir für diese Personen jetzt als „Anderer Leistungsanbieter“ fungieren. Das Ziel bleibt weiterhin die Vermittlung in ein festes Arbeitsverhältnis. Rechnet man die beiden Gruppen zusammen, kommt man auf etwa 100 Personen in der beruflichen Orientierung bzw. Qualifizierung. In der Nachbetreuung von Personen, die über das Budget für Arbeit einen Arbeitsplatz gefunden haben, sind es noch einmal 40-45 Personen.


Lässt sich sagen, wieviel Menschen Sie in den 27 Jahren vermittelt haben?

Wir haben diese Zahl nicht erhoben. Aber wenn man sieht, dass wir heute im Jahr zwischen 120 und 130 Vermittlungen haben, ist die Zahl 2.000 sicher nicht zu hoch gegriffen.


Beeindruckend, denn das sind ja alles Vermittlungen mit Arbeitsvertrag und tariflicher bzw. ortsüblicher Entlohnung. Wie stabil sind die Vermittlungen? Kommen viele wieder zurück?

Recht stabil. Anfangs haben wir überwiegend Werkstattbeschäftigte aus dem Arbeitsbereich vermittelt. Die haben lediglich ein kurzzeitiges Praktikum absolviert und wurden dann in Beschäftigung übernommen. Sie waren in der Werkstatt sozialisiert und sehnten sich oft in die kuscheligen Werkstattstrukturen zurück. Heute kommen die meisten Teilnehmer gleich nach der Schule zu uns und lernen die Werkstatt gar nicht erst kennen. Wir haben sehr viel länger Zeit, den richtigen Platz für sie zu finden und die Abbruchzahlen sind geringer.


Wie hoch liegt denn die Abbruchquote?

Bei maximal 30 Prozent, wobei wir die meisten danach ein zweites, manchmal auch ein drittes Mal vermitteln. Nur wenige wechseln in die Werkstatt.


Ist der Personenkreis mit dem in der Werkstatt vergleichbar oder liegt die Leistungsfähigkeit deutlich höher?

Ganz leistungsschwache Personen, die auch in der Werkstatt arbeiten, findet man bei uns selten, zumal wir keinen Fahrdienst stellen. Unser Personenkreis ist vergleichbar mit dem, der in der Werkstatt auf Außenarbeitsplätzen arbeitet. Dazu gehören aber auch Menschen mit Down Syndrom.


Warum ist die Hamburger Arbeitsassistenz in der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse so viel erfolgreicher als Werkstätten es sind?

Wir sind in unserer Zielsetzung vollständig auf Vermittlung ausgerichtet. Für Werkstätten ist das eher eine Zusatztätigkeit. Wenn es nicht klappt, ist da immer noch das Auffangnetz WfbM. Das gibt es für uns nicht. Entsprechend zielgerichtet sind unsere Strukturen. Wir haben beispielsweise eine eigene Akquiseabteilung, wo fünf Kolleginnen nichts Anderes tun, als betriebliche Praktikums- und Arbeitsmöglichkeiten ausfindig zu machen.


Direkt auf die Person bezogen oder als Kaltakquise?

Beides. Es können Stellen sein, die in einen Pool eingehen, aus dem sich die Arbeitsbegleiter bedienen können. Es können aber auch gezielt auf den Teilnehmer hin akquirierte Plätze sein. Manche Betriebe eignen sich besonders gut für Erprobungspraktika, andere bieten langfristige Beschäftigungsperspektiven.


Wie hoch ist Ihr Betreuungsschlüssel?

Er variiert zwischen 1:1 und 1:8, je nach Bedarf.


Dann liegt er deutlich unter dem der Werkstätten, die sich ja an die Vorgabe der Werkstattverordnung halten. Da liegt der Schlüssel im Arbeitsbereich bei 1:12.

Ja, das wird uns auf skurrile Weise bei unserem Antrag auf Zulassung als Anderer Leistungsanbieter vor Augen geführt. Die zuständige Behörde besteht darauf, dass wir unseren Betreuungsschlüssel von 1:4 auf 1:12 verschlechtern, weil das die Werkstättenverordnung angeblich zwingend vorschreibt. Wir können zum selben Kostensatz, wie ihn die Werkstätten erhalten, eine deutlich bessere Betreuung stellen, denn bei uns fließt das Geld fast zu 100 Prozent in Anleitungspersonal. Werkstätten müssen davon einen großen Apparat unterhalten. Die Auseinandersetzung mit der Behörde ist noch nicht entschieden.


Sie waren ja die Pioniere der Unterstützen Beschäftigung in Deutschland. Spielt Ihre ausgefeilte Vermittlungsmethodik ebenfalls eine Rolle?

Mit KuKuK und BeO haben wir schon früh Materialien entwickelt, die heute in fast allen Vermittlungsdiensten verwendet werden. Unsere Begleitung ist sehr eng. Es sind immer zwei Kolleginnen am Ball, es gibt also für jedes Coaching einen Reflektionspartner – wir nennen das Patensystem. Jedes Patensystem hat außerdem eine Koordination, die in festgelegten Zeiträumen fachlich-kollegiale Beratung bietet. Auch unsere Qualifizierungs- und Einarbeitungsprozesse sind intensiv und eng begleitet.


Durch das Budget für Arbeit zahlt die Sozialbehörde seit ein paar Jahren eine dauerhafte Lohnsubvention, die es so vorher nicht gab. Hat das Ihre Arbeit sehr erleichtert?

Das ist natürlich ein starkes Argument gegenüber dem Betrieb, wenn er auf Dauer nur 30 Prozent des Lohnes zahlen muss. Vorher hat es oft nur geringere Subventionen gegeben, meist für zwei Jahre, danach musste der Betrieb den vollen Lohn zahlen. Im Einzelfall kann das hilfreich sein, aber die Vermittlungszahlen sind nicht sprunghaft in die Höhe gegangen. Vorher waren unsere Zahlen auch schon stabil, auch zu Zeiten schlechterer Konjunktur.


Das überrascht mich. Die Teilnehmer sind doch werkstattberechtigt, das heißt, sie haben alle eine deutliche Minderleistung.

Eine Minderleistung ist ja immer tätigkeitsabhängig. Wenn ich ein schlechter Läufer und Werfer, aber ein guter Schwimmer bin, wie beziffert man dann meine sportliche Minderleistung? In einem Betrieb gibt es viele Aufgaben, dadurch kann ich die Tätigkeiten und Bedingungen gestalten, den Arbeitsplatz auf den Teilnehmer zuschneiden, schauen, dass Unterstützung in der Nähe ist, die Arbeitszeiten variieren. Wenn alles stimmt, erbringt jemand auf diesem Platz eine gute Leistung, die dem Betrieb auch das Geld wert ist. Betriebe sind variabler als Werkstätten. Dort arbeiten viele Beschäftigte mit ähnlichen Einschränkungen zusammen, das geht zu Lasten der Flexibilität und der Produktivität.


Könnten aus Ihrer Sicht alle Werkstattbeschäftigten auf dem Arbeitsmarkt tätig sein, wie es das erklärte Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention und des Inklusionsgedankens ist?

Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wie wir sie anstreben, ist sicher nicht für alle Menschen mit Behinderung möglich. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, also Personen, die heute in der Tagesförderstätte betreut werden, können nur stundenweise Aufgaben übernehmen und sind dabei auf Hilfe angewiesen. In ihrer Tagesstruktur spielen die Zeiten für Nahrungsaufnahme und pflegerische Tätigkeiten eine große Rolle. Das Hamburger Projekt Auf Achse ermöglicht diesen Personen dennoch Arbeitstätigkeiten und damit eine soziale Teilhabe in der Gemeinde, allerdings zeitlich begrenzt und oft mit 1:1-Unterstützung. Von diesem Personenkreis abgesehen ist die Vermittelbarkeit nicht an die Person und ihre Leistungsfähigkeit gebunden. Wer in einer Werkstatt eine Arbeitsleistung erbringen kann, kann dies prinzipiell auch in einem Betrieb.


Sind Menschen mit psychischen Behinderungen schwerer zu vermitteln als Menschen mit geistiger Behinderung?

Schwerer will ich nicht sagen, aber die Anforderungen liegen auf einer anderen Ebene. Ihr Problem liegt nicht darin, eine Tätigkeit zu erlernen, sondern mit sozialen Bezügen zurecht zu kommen. Das verändert die Aufgabe der Arbeitsassistenten. Sie müssen noch genauer wahrnehmen, reflektieren, Verständnis wecken. Die Vermittlung von fachpraktischen Inhalten spielt nach wie vor eine große Rolle, deutlich wichtiger geworden sind jedoch sozialpädagogische Kompetenzen. Der Anteil der psychischen Erkrankungen oder der höheren psychischen Belastungen nimmt unter unseren Teilnehmern übrigens zu.


Finden Sie noch genügend Betriebe, in die Sie vermitteln können. Auf dem Arbeitsmarkt ist doch immer mehr Spezialisierung gefragt, niedrig Qualifizierte haben es zunehmend schwer.

Das gilt für viele Branchen, die Digitalisierung schreitet voran und viele klassische Berufsfelder und Berufsbilder gehen verloren. Aber andere Tätigkeiten bleiben unverändert, speziell der Dienstleistungsbereich, der sich nicht wegdigitalisieren lässt. Da haben wir zwar auch Probleme, etwa wenn es um Kundenkontakte geht, aber die lassen sich lösen.


Können Sie denn noch alle Interessenten vermitteln?

Zur Zeit haben wir eher das umgekehrte Problem. Wir können einen großen Teil der Arbeitsplätze, die wir akquirieren oder die uns angeboten werden, nicht besetzen.


Erstaunlich, wo doch in der öffentlichen Diskussion immer die Akquisition von Arbeitsplätzen als das Nadelöhr angesehen wird und große Informations- und Überzeugungskampagnen für Arbeitgeber gestartet werden. In welchen Branchen finden Sie Ihre Plätze?

Wie gesagt, überwiegend im Dienstleistungsbereich: Einzelhandel, Altenheime, Kindergärten, Küche und Gastronomie, Lager, Tankstellen, Verpackung. Eher in kleinen Betrieben, nicht bei den großen wie Siemens, Mercedes oder Karstadt.


Sind Sie in der Großstadt dabei im Vorteil?

Ein Vorteil ist sicherlich die gute Infrastruktur im öffentlichen Nahverkehr. In Flächenländern scheitert vieles an der Beförderung. Aber Kindergärten, Altenheime oder Supermärkte gibt es auch über Land, meistens sogar wohnortnah. Und die persönlichen Bezüge sind auf dem Land enger als in der Großstadt. Auf der persönlichen Schiene lassen sich Praktika und Arbeitsverhältnisse leichter anbahnen. Vor- und Nachteile gleichen sich also aus.


Aus Werkstattsicht lautet ein wesentliches Argument für die WfbM: Menschen mit geistiger Beeinträchtigung fühlen sich unter ihresgleichen am wohlsten. In Betrieben sind sie die Außenseiter und bleiben sozial isoliert.

In Betrieben dominieren die Arbeitsbezüge, die sozialen Kontakte sind sicher nicht so intensiv wie in der Werkstatt. Wir stellen aber fest, dass unsere Beschäftigten auf kollegialer Ebene sehr wohl in das soziale Gefüge eingebunden sind. Darüber hinaus ist es wichtig, soziale Strukturen auf der Wohn- und Privatebene abzudecken. Manche Dienste, etwa die Kolleginnen von der Bamberger Lebenshilfe, bemühen sich sehr darum. Wir stellen eher Kontakte zu anderen Trägern der Behindertenhilfe her, die dort ihren Schwerpunkt setzen.


Was ist Ihr Rat an Initiativen, die einen ähnlichen Weg gehen wollen wie die Hamburger Arbeitsassistenz?

Nicht etwas völlig Neues erfinden wollen, sondern die vorhandenen Strukturen und Finanzierungsmöglichkeiten kreativ nutzen. Das geht natürlich nur gemeinsam mit den Leistungsträgern, die wegkommen müssen von den vorhandenen Schubladen, und die die gesetzlichen Bestimmungen neu interpretieren und neue Möglichkeiten öffnen müssen. Das Budget für Arbeit oder das Persönliche Budget – zumindest für den Berufsbildungsbereich – sind gute Hebel dafür, ebenso die Ausgleichsabgabenverordnung. Leider bildet die heutige Finanzierungsstruktur der beruflichen Teilhabe bislang noch zu sehr die traditionellen Formen ab, die eher institutionsgebunden als ambulant ausgerichtet sind.


Was ist Ihr Resümee aus 27 Jahren Aufbautätigkeit in der Hamburger Arbeitsassistenz?

Für mich war das eine sehr gute Zeit. Ich glaube, wir haben einen kleinen Ausschnitt der gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen in die richtige Richtung bewegt. Wir haben Möglichkeiten geschaffen, die es vorher so noch nicht gegeben hat und damit auch bundesweit Türen geöffnet und Zeichen gesetzt. Ich glaube, darauf können wir alle zusammen stolz sein.


Vielen Dank, Herr Behncke


Das Interview führte Dieter Basener

Ihre
Fragen
und
Anregungen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Ihre Ansprechpartner:
Martin Hofmockel (Leiter Europa Akademie)

Tel.: +49 05651 926202
E-Mail: info@europa-akademie.info

Bitte leiten Sie diesen Newsletter intern an Ihre Fachkollegen/innen der jeweiligen Bereiche weiter, damit die Beiträge die richtigen Fachkräfte erreichen.

Wenn Sie den Newsletter künftig nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte HIER


Zur Webseite

Facebook

Kontakt

Diese Mail wird verschickt von der
[Europa-Akademie, Institut für Teilhabe und Inklusion]
[Werraland Werkstätten e.V.]
[Hessenring 1 · D-37269 Eschwege]

[Tel.: +49 05651 926202]
[E-Mail: info@europa-akademie.info]
In unseren Verteiler eintragen

Impressum
Die Europa-Akademie, Institut für Teilhabe und Inklusion, ist ein Geschäftszweig der
[Werraland Werkstätten e.V.]
[Hessenring 1 · D-37269 Eschwege]
[Tel.: 05651 9260 · Fax: 05651 926177]

[Ust.-ID-Nr: DE 111820883 · AG Eschwege / VR: 321]
[Geschäftsführender Vorstand: Gerd Hoßbach]
[Verantwortlich für den Inhalt des Newsletters: Martin Hofmockel]

Für Datenschutz - und Haftungshinweis klicken Sie HIER.