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Baden-Württemberg: So viel Vermittlung geht, wenn alle mitziehen Interview mit Berthold Deusch

Baden-Württemberg ist bundesweit Vorreiter in Sachen Zugänge zum Arbeitsmarkt für Menschen mit einer Werkstattberechtigung. Die Vermittlungen in feste Arbeitsverhältnisse liegen zehnmal so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Motor des Erfolgs ist Berthold Deusch, zuständig für die Koordinierung der Integrationsfachdienste beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS). Er hat eine Betriebslehre und ein Studium absolviert, war Leiter einer Zweig-WfbM und arbeitet im Rahmen der Integrationsämter und des Kommunalverbands seit über 20 Jahren beharrlich an diesem Thema. Es ist ihm gelungen, Leistungsträger und Leistungserbringer gemeinsam ins Boot zu holen, einheitliche Wege und Strukturen zu schaffen und das notwendige Instrumentarium für die Umsetzung zu konzipieren, etwa die Teilhabe- und Berufswegeplanung oder das Kompetenzinventar. Berthold Deusch war auch an der Ausarbeitung des SGB IX beteiligt und gilt bundesweit als Experte in Sachen Vermittlung. Das folgende Interview führte Dieter Basener.

Herr Deusch, in Baden-Württemberg ist es gelungen, in nur 11 Jahren, nämlich zwischen 2005 und 2015, 3700 Werkstattberechtigte in feste Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Das ist bundesweit ein sehr beachtlicher Wert. Bei aktuell 31.000 Werkstattplätzen sind es rechnerisch 12 % der Leistungsberechtigten und mehr als 1 % Vermittlungen pro Jahr.

Berthold Deusch: Der Wert liegt tatsächlich vergleichsweise hoch. Es sind aber nicht nur Vermittlungen aus der Werkstatt heraus, sondern überwiegend aus Schulen. Dabei hat die Vermittlungen über die KoBV, die „Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ eine stetig wachsende Bedeutung. Dieses Instrument baut auf der Berufsvorbereitung der Sonderschulen auf und verknüpft die traditionell getrennten und nacheinander ablaufenden Angebote der Berufsvorbereitung und beruflichen Bildung zu einem Gesamtprozess. Schulen, Integrationsfachdienste und Werkstätten ziehen an einem Strang. Das Ziel ist immer die tariflich entlohnte und dauerhafte Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt. Natürlich gibt es auch den Weg aus der Werkstatt heraus, also aus dem Berufsbildungsbereich oder dem Arbeitsbereich der WfbM, in den der IFD ebenfalls eingebunden ist. Der Anteil derer, die gar nicht mehr in eine WfbM kommen, wird immer größer. Beide Wege werden notwendig bleiben. Menschen mit einer geistigen Behinderung brauchen häufig länger für ihre Persönlichkeitsentwicklung als nichtbehinderte Jugendliche. Deshalb benötigen einige auch den Berufsbildungsbereich oder auch den Arbeitsbereich der WfbM. Für manche ist das rauere Klima des allgemeinen Arbeitsmarkts auf Dauer nicht zuträglich. Auch sie haben das selbstverständliche Recht in die Werkstatt zu gehen oder dort zu bleiben. Insgesamt achten wir sehr darauf, dass die Menschen ein echtes Wahlrecht haben.

Was ist das Erfolgsgeheimnis dieses Baden-Württembergischen Wegs?

Die Verzahnung von Leistungen und Angeboten unterschiedlicher Leistungsträger und Anbietern. Auf Seiten der Behörden sind beteiligt das Kultusministerium, die Träger der Eingliederungshilfe, also die Städte und Kreise, die Arbeitsagentur und das Integrationsamt beim KVJS. Bei den Leistungserbringern die Förder- und Berufsschulen, die Berufsberater, die IFD´s und die Werkstätten. Dazu kommen die Arbeitgeber einschließlich ihrer Verbände. Sie alle auf eine gemeinsame Linie einzuschwören, hat 20 Jahre gebraucht, aber mittlerweile sind die Prozesse, die Instrumente und die Finanzierungswege abgesichert. Das war nicht leicht, aber heute ist es eine Win-Win-Situation für alle.

Das bedeutet für die Leistungsträger, dass sie Kosten sparen?

Ja, wir sind in Baden-Württemberg, da kann man rechnen. Die Einsparungen lagen zwischen 2005 und 2014 bei 190 Millionen Euro. Die Zuwächse in den Werkstätten fielen bei uns erheblich geringer aus als im Bundesdurchschnitt. Bundesweit lag der Zuwachs zwischen 2005 und 2012 bei 20,9 Prozent, bei uns nur bei 15,8 Prozent. Mittlerweile ist der Unterschied sicher noch deutlicher.

Nach welchem Modell finanzieren Sie die Beschäftigung im Arbeitsmarkt?

Nach dem Modell 70:30. 70 % der Lohnkosten kommen aus öffentlichen Mitteln, 30 % trägt der Arbeitgeber. Für die aktuelle Laufzeit haben wir für die ersten drei Jahre im Programm „Arbeit inklusiv“ 15 Millionen Euro bereitgestellt, dazu kommen die Eingliederungszuschüsse nach SGB III. Ab dem 4. Jahr trägt das Integrationsamt 40 % der Zuschüsse, 30 % kommen aus Mitteln der Eingliederungshilfe.

Was verdienen die Beschäftigten dann im Durchschnitt?

9,15 € in der Stunde. Bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 31,1 Stunden sind das 1.236 € brutto. Hochgerechnet auf 38,5 Wochenstunden entspricht es 1.530 € im Monat. Ein wesentlicher Unterschied zum Budget für Arbeit, das im Bundesteilhabegesetz verankert werden soll, ist die Tatsache, dass wir für die Teilnehmer auch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Das soll im Budget für Arbeit nicht passieren?

Nein, der Gesetzgeber geht in der Begründung zum Gesetz davon aus, dass diejenigen, die arbeitslos werden, in die Werkstatt zurückkehren. Ich habe das auch lange geglaubt, aber die Erfahrung ist eine andere.

Nämlich?

Wir haben unsere 3.700 Beschäftigten gut im Blick und schauen auf die Nachhaltigkeit der Vermittlung. Die ist erstaunlich hoch, sie liegt bei 83,5%. Aber pro Jahr gibt es eine Fluktuation von 170 - 210 Personen, die ihren Arbeitsplatz aus unterschiedlichen Gründen aufgeben oder verlieren. Die wenigsten von ihnen wählen den Weg in die Werkstatt. Der größere Teil möchte am allgemeinen Arbeitsmarkt verbleiben und wird über den IFD neu vermittelt. Unsere Erfahrung ist, dass die Bereitschaft der Beschäftigten, ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen, sehr hoch ist und dass sie auch dazu in der Lage sind. Also ist es nicht in Ordnung, ihnen keinen Versicherungsanspruch zur Verfügung zu stellen. Wenn es so käme, wäre es ist diskriminierend.

Es bleibt ja eine erstaunliche Tatsache, dass in Baden-Württemberg überhaupt so viele Werkstattbeschäftigte einen Platz im Arbeitsmarkt finden.

Das liegt wohl nicht an Baden-Württemberg, sondern an der Ernsthaftigkeit, mit der wir das Geschäft betreiben. Entscheidend ist, dass es einen Kümmerer gibt. Es muss jemand da sein, der die Sache im Sinne der Beschäftigten und der Betriebe in die Hand nimmt und am Ball bleibt. Dafür kommt in erster Linie der IFD in Frage, aber er muss auch den Auftrag und die Mittel dazu in die Hand bekommen. Bei vielen Reha-Trägern herrscht leider auch nach 15 Jahren SGB IX noch ein falsches Verständnis von Erwerbsunfähigkeit. Sie verwechseln die Wettbewerbsunfähigkeit einer werkstattberechtigten Person mit dem rentenrechtlichen Begriff der Erwerbsunfähigkeit. Rentenrechtlich besagt der Begriff, dass jemand seine Leistungsfähigkeit eingebüßt hat und nur noch weniger als 6 bzw. 3 Stunden am Tag belastbar ist. Das ist bei Werkstattberechtigten nicht der Fall. Ihre Erwerbsunfähigkeit hat etwas mit mangelnder Flexibilität und Selbstorganisation zu tun. Deshalb sind sie auf dem Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig und brauchen Unterstützung. Dazu ist in der Werkstatt der Gruppenleiter da, der die Aufträge zergliedert und Hilfsmittel organisiert, damit die Beschäftigten sie ausführen können. Dabei handelt es sich um übliche Aufträge, aber unübliche Wege der Ausführung. In einem Betrieb geht es um genau das Gleiche. Der Beschäftigte erledigt betriebsübliche Arbeiten und die Aufgabe der Jobcoachs ist es, unübliche und sehr personenbezogene Wege der Arbeitsausführung zu finden. Wenn das gelingt und die Person dadurch ihre Aufgabe erledigen kann, ist die Person ein Gewinn und eine Bereicherung für den Betrieb und ihr Geld auch wert. Aber klar: Im üblichen Bewerberverfahren, die eine Bestenauslese ist, hätte sie keine Chance. Das macht ihre Erwerbsunfähigkeit aus, nicht die eingeschränkte Belastbarkeit oder die fehlende Arbeitsvertragsfähigkeit, wie viele immer noch glauben.

Wo finden Sie die Arbeitsplätze? Welche Bereiche sind besonders geeignet?

Generell eher bei kleineren Unternehmen. Großbetriebe und große öffentliche Verwaltungen sind in ihren Abläufen und Entscheidungsprozessen zu unflexibel. Gute Erfahrungen haben wir mit Pflegeeinrichtungen, Seniorenheimen oder Kindergärten gemacht. Das geht es nicht um die klassischen Aufgaben wie Putzen oder Essenversorgung, sondern tatsächlich um das Kerngeschäft, um entlastende Betreuungsleistungen. Geistig behinderte junge Mädchen können beispielsweise einen sehr beruhigenden Einfluss auf unruhige Kinder ausüben, was für die Kindergartengruppe eine große Unterstützung darstellt. Erstaunlich viele Plätze finden sich auch im Öffentlichen Dienst, speziell in Bauhöfen. Auch da sind kleinere Gemeinden sehr viel besser ansprechbar. Für alle gilt: Wenn es um eine Besetzung nach Stellenplan geht, entscheidet man sich im Zweifel für die Fachkraft. Deshalb handeln wir mit Trägern und Gemeinden zusätzliche Inklusionsstellenpläne aus, die getrennt und nach anderen Kriterien vergeben werden. Die Auswahl und die Einarbeitung der Beschäftigten liegt in der Hand der IFD´s. Die Inklusionsstellenpläne speisen sich aus dem Topf, der für Dienstleistungen, Aushilfen und Sachmittel zur Verfügung steht. Ein Teil dieser Mittel wird für die Besetzung von Inklusionsplätzen festgeschrieben.

Stoßen Sie bei Werkstätten auf Widerstände gegen Ihre Vermittlungsstrategie?

Wir haben in Baden-Württemberg 270 Werkstätten, mit denen wir in sehr engem Kontakt stehen, auch in den Fachdiskussionen. Ich kenne sehr viele Werkstätten und die handelnden Personen. Die Bereitschaft, sich auf inklusives Denken einzulassen, ist sicher unterschiedlich ausgeprägt. Widerstände gibt es häufiger bei älteren Gruppenleitern. Allerdings nicht aus böser Absicht, sondern weil sie sich aus ihrer eigenen Erfahrung heraus eine gelungene Integration geistig behinderter Menschen in Unternehmen nicht vorstellen können. Dazu kommt, dass sie die guten Leute für ihre Werkstattaufträge brauchen. Wenn sich aber eine ernsthafte Perspektive auf Vermittlung ergibt, habe ich noch nicht erlebt, dass sich Gruppenleiter bewusst querstellen und ihre Beschäftigten von ihrem Glück trennen. Wichtig ist ihnen eine klare Kooperationsvereinbarung mit einer Rückkehrmöglichkeit im Falle eines Scheiterns, nicht nur mit dem Recht auf einen Werkstattplatz, sondern auf einem Platz in ihrer angestammten Gruppe, bei ihrem Gruppenleiter. Das zeigt: Ihre Skepsis beruht auf echter Sorge um die Person.

Werkstätten bringen als Argument gegen eine Festvermittlung gerne den Verlust der EU-Rente ins Spiel.

Ja, das gehört zu den unauslöschlichen Legenden in der Werkstatt. Auch da spielt leider viel Halbwissen mit. Die Erwerbsminderungsrente ist im SGB VI, § 43 geregelt und zwar völlig diskriminierungsfrei. Da steht unter Punkt 6: „Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben.“ Der Gesetzgeber hat die Wartezeit von 20 Jahren eingeführt, weil fest damit zu rechnen ist, dass diese Leistungsberechtigten die EU-Rente auch in Anspruch nehmen werden. Von der Werkstatt ist dabei aber gar nicht die Rede. Die Erwerbsminderung muss durchgängig sein, und das ist bei den leistungsgeminderten Beschäftigten im Arbeitsmarkt weiterhin gegeben. Die zweite Bedingung ist die Zahlung von Rentenbeiträgen über 240 Beitragsmonate, und da ist es egal, ob der Bund diese Zahlungen leistet, wie in der Werkstatt, oder ob sie sich aus Lohnzahlungen ergibt. Mit anderen Worten: Auch wer als voll Erwerbsgeminderter im Arbeitsmarkt arbeitet, hat nach zwanzig Jahren Anspruch auf eine EU-Rente. Ob die höher ausfällt als der Lohn, muss man im Zweifel prüfen. Ist der Verdienst niedriger, kann der Berechtigte sie auch realisieren. Eine weitere Legende betrifft übrigens die Altersrente. Da heißt es oft, sie bleibe grundsätzlich auf dem Niveau der EU-Rente. Auch das ist falsch. Wenn die Beitragszahlungen entsprechend hoch sind, kann die Altersrente auch höher ausfallen.

Diese wichtigen Botschaften sind tatsächlich längst nicht überall angekommen. Aber noch einmal zurück zu Ihren erfolgreichen Vermittlungen in Baden-Württemberg. Die Übergangs- oder Werkstattvermeidungsquote liegt ja zehnmal so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Lässt sich dieser Erfolg bundesweit übertragen?

Ich glaube ja. Die wichtigste Bedingung habe ich schon genannt. Es braucht jemanden, der sich intensiv um die Vermittlung und Einarbeitung kümmert. Also: Kümmerer einstellen. Der geeignetste Mittler zwischen den Welten ist der IFD, wenn er die Zuständigkeit für diesen Personenkreis bekommt und personell und finanziell entsprechend ausgestattet ist. Seine Unterstützungsleistung muss sich auch auf die Schule und auf die WfbM beziehen. Und: Die verschiedenen Leistungen unterschiedlicher Leistungsträger müssen vernetzt, gebündelt und koordiniert werden. Es muss einen Gesamtplan für jede Person geben, der mit allen abgestimmt ist. Alle beteiligten Leistungsträger müssen dabei mitziehen, auch wenn es manchmal knatscht.

Ist das über die Gesetzgebung zu lösen?

Da bin ich skeptisch. Wir haben ein föderales System, die Musik spielt bei den Ländern oder, wie bei uns in Baden-Württemberg, bei den Kommunen. Das fortschrittliche SGB IX, an dem ich selber mitgewirkt habe, besteht zu einem Drittel aus Appellen, aus guten Ideen, die bitte auf kommunaler Ebene umgesetzt werden sollen.

Gilt Ihre Skepsis auch für das Bundesteilhabegesetz?

Leider ja. Zum einen sind dort Dinge aufgenommen, die in den Ländern schon lange realisiert werden, beispielsweise das Budget für Arbeit oder unser Teilhabeplan aus Baden-Württemberg. Zum anderen wird die Umsetzung Jahre dauern und am Ende wird sich herausstellen, dass vieles nicht greift. Der Grundgedanke, die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe zu lösen, war absolut richtig. Wenn man genau hinschaut, sind aber die Einkommensgrenzen immer noch da, wenn sie auch angehoben wurden. Der Sozialhilfegedanke ist nur ins SGB IX verpflanzt worden. Ein sehr bescheidener Erfolg.

Ich weiß, dass Sie auch zum Thema Werkstattentlohnung eine dezidierte Meinung haben. Können Sie sich vorstellen, den Mindestlohn auch in Werkstätten einzuführen und wenn ja, warum?

Ja, das wäre ein echter Fortschritt und für alle ein Gewinn. Rechnet man den gesamten Aufwand und die sonstigen Kosten, dann wäre das volkswirtschaftlich betratet sicher auch die preiswertere Variante. Ich fürchte nur, dass man ein solches Reformvorhaben scheut. Für mich ist die Teilhabe am Arbeitsleben ein zentrales Recht und ein hohes Gut. Sie spiegelt das Ausmaß an Integration in einer Gesellschaft wider. Ich habe ja mal in Karlsruhe eine Zweig-Werkstatt für seelisch behinderte Menschen geleitet. Und da habe ich erfahren, wieviel Aufwand wir treiben mussten, um den Menschen ihren Lebensunterhalt zu sichern: Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld, Werkstattlohn und ergänzend Sozialhilfe, EU-Renten, Wohngeld, Anrechnungen von anderen Einkommen, etwa von Ehegatten, Unterhaltszahlungen…... Der Lebensunterhalt speiste sich aus vielen unterschiedlichen Quellen und es war ein ewiges Geschachere um höherrangige Ansprüche. Wenn das alles wegfiele, wären die Ausgaben am Ende vergleichbar – bei einem deutlich verminderten Verwaltungsaufwand. Die Schweiz zahlt diesem Personenkreis ab dem 18. Lebensjahr eine Invalidenrente. Auch ein Weg, den man gehen kann, aber ich bin für die Zahlung von Mindestlöhnen auch in der WfbM, weil ich es finde, dass man Arbeiten adäquat entlohnen muss. Arbeit mobilisiert und schult die Überlebensfähigkeit. Darüber hinaus könnten sich die Menschen aus eigenem Einkommen an den Kosten der Wohnung und an der sozialen Teilhabe beteiligen. Sie kommen dann noch mehr aus der Objektrolle der Fürsorgeempfänger in die Subjekt-Rolle eigenverantwortlich handelnder Menschen.

Vielleicht würden Ihnen da viele zustimmen, haben aber Angst, die Werkstatt noch attraktiver zu machen und den Sogeffekt noch mehr zu erhöhen. Wir liegen ja heute schon bei 300.000 Werkstattplätzen statt der 60.000, die einmal geplant waren.

Das zeigt doch nur, dass Werkstätten gewachsen sind, obwohl sie vielen unattraktiv erscheinen. Werkstätten sind auch ein Auffangbecken für das Versagen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Das kann man aber nicht einseitig den Werkstätten anlasten. Sie können nur die gesetzlichen Vorgaben ausfüllen, sie haben sich nicht selber erfunden.

Aber sie haben Gestaltungsmöglichkeiten.

Da gebe ich Ihnen Recht. Ich habe da eine Werkstatt im Sinn, die den Integrationsgedanken sehr verinnerlicht hat und Beschäftigte nur aufnimmt, wenn absolut nichts anderes mehr geht. Es ist trotzdem eine gut aufgestellte, gesunde Werkstatt mit ausgelagerten Gruppen, einem Integrationsbetrieb, funktionierendem Jobcoaching und sehr guter Verzahnung mit den Wirtschaftsbetrieben der Region. Das ist für mich ein Modell für den Stellenwert, den Werkstätten haben können und solche Werkstätten brauchen wir auch in Zukunft.

Vielen Dank, Herr Deusch, für dieses Gespräch.

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